AGBs der Firma Blade Master®
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Lieferungen werden zu der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Teillieferungen sind zulässig.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen und Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzug).
3.5 Bei Zielüberschreitung gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.6 Wir behalten uns vor, weitere Lieferungen von dem Ausgleich fälliger Rechnungen abhängig zu machen, ohne daß bestehende Lieferabkommen erlöschen.
3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
4.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
4.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind vorbehalten.
4.3 Wir behalten uns in allen Fällen die richtige und rechtzeitige Selbstlieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, daß wir ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder wir die verspätete Belieferung durch unseren Lieferanten selbst nicht zu vertreten haben. Dauert die Leistungsunterbrechung gemäß den vorgenannten Umständen länger als einen Monat, kann der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferverzögerung für ihn nicht mehr zumutbar ist.
4.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, daß sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4.5 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.7 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
§ 5 Versand
5.1 Blade Master®: Die Lieferung erfolgt bei einem Auftragswert ab 600,00 € netto frei Haus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei Auftragswerten unter 600,00 € netto liefern wir unfrei ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Bei Express- und Eilpostsendungen, soweit sie vom Besteller gewünscht sind, berechnen wir die Mehrkosten.
5.3 Bei einem Auftragswert bis zu 50,00 € berechnen wir 3,00 € Mindermengenzu-schlag.
5.4 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Mit der Übergabe der Sendung an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Besteller über, auch bei „frei Haus“ Lieferungen. Falls die Lieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr nach Meldung der Versandbereitschaft über.
5.5 Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 6 Mängelhaftung
6.1 Mängelansprüche des Bestellers setzten voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.7 Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
6.8 Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.9 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird eine Vertragsstrafe nicht akzeptiert.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, also auch aus vorhergehenden Lieferungen, gemäß § 449 BGB ff. unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
8.2 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
8.3 Der Besteller ist dann nicht zur Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware berechtigt, wenn er einer Vertragsbedingung seines Abnehmers zustimmt, der zur Folge Kaufpreisforderung gegen seinen Abnehmer nicht abgetreten werden dürfen.
8.4 Der Besteller bleibt jedoch berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf unser Verlangen die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen und deren Betrag mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
8.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller oder einen Dritten wird stets für die Firma Blade Master vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der Firma Blade Master stehenden Gegenstände verarbeitet, so erwirbt die Firma Blade Master das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
8.6 Wird die Kaufsache mit anderen nicht im Eigentum der Firma Blade Master stehenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Firma Blade Master das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Firma Blade Master anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
8.7 Auf Verlangen des Bestellers verpflichten wir uns, die uns hiernach zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8.8 Wir sind berechtigt, im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Kaufpreisrate vom Liefervertrag zurückzutreten, ohne daß es einer Fristsetzung bedarf.
Nach Erklärung des Rücktritts sind wir berechtigt, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in eigenen Besitz zu nehmen und aus den Geschäftsräumen des Bestellers zu entfernen, soweit der Besteller Zahlung nicht leisten kann. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Besteller gewährt uns oder unserem Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen, um überprüfen zu können, ob die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vorhanden ist.
8.9 Dasselbe gilt, wenn Wechsel oder Schecks, die vom Besteller ausgegeben oder akzeptiert worden sind, gegenüber dem Lieferanten oder Dritten als Deckung nicht abgelöst wurden.
§ 9 Export
Der direkte oder indirekte Export in Länder außerhalb der EU ist unzulässig, soweit wir nicht im Einzelfall zuvor ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung erteilt haben.
§ 10 Gerichtsstand-Erfüllungsort
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechtes.
10.2 Erfüllungsort ist für beide Teile Georgensgmünd.
10.3 Gerichtsstand ist Georgensgmünd.
10.4 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Juni 2006